Patientenverfügung
Wir bieten Ihnen Hilfe beim Verfassen einer rechtswirksamen Patientenverfügung
Hier geht es um Ihr Recht, für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder später ggf. wegen des hohen Alters in persönlichen Angelegenheiten vorzusorgen.
Diese verschiedenen Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung (Volljährigkeit vorausgesetzt):
Mithilfe der Patientenverfügung legen Sie fest, ob Sie in bestimmte, eventuell später im Leben notwendige Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder sie untersagen. Ggf. prüft ein Betreuer oder der Bevollmächtigte, ob Ihre Festlegungen in der dann aktuellen Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Daher ist diese Verfügung rechtssicher zu verfassen und regelmäßig durch Ihre Unterschrift zu bekräftigen.
Mit der Vorsorgevollmacht benennen Sie eine Vertrauensperson für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit. Dieser wird von Ihnen für bestimmte Bereiche, z. B. für geschäftliche oder gesundheitliche Angelegenheiten, bevollmächtigt. Ihr Bevollmächtigte wird somit zum Vertreter Ihres Willens, und verschafft dem Willen Ausdruck und Geltung, sollten Sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sein.
Eine Betreuungsverfügung wird für den Fall der Anordnung einer Betreuung verfasst. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn Sie infolge einer Krankheit Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können, und deshalb für bestimmte Situationen durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt werden muss – z.B. zwecks Veräußerung von Eigentum.
Wir bieten Ihnen Hilfe beim Verfassen einer rechtswirksamen Patientenverfügung an, damit laut BGH Formulierungen korrekt verfasst werden – besonders in dem Sinne, dass diese sich auf konkrete ärztliche Maßnahmen oder Krankheiten und Behandlungssituationen beziehen müssen, und am besten von Ihnen zumindest in Teilen auch handschriftlich verfasst werden.